Steuertipps
Als Teilnehmer einer Weiterbildung können Sie zahlreiche Ausgaben bei der Steuer geltend machen, entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben (Selbstständige). Berücksichtigt wird, was Sie selbst bezahlt haben ‒ hier unbedingt alle Belege über Auslagen aufheben. Zudem muss die Weiterbildung in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen bzw. Ihre beruflichen Fähigkeiten erhalten oder erweitern.
Diese Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen:
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten für den Weg von zuhause oder der Arbeit bis zu uns
- Arbeitsmittel, wie z. B. Fachliteratur oder Technik
- Verpflegung und Übernachtungskosten
- Bildungskredite (Zinsen und Gebühren im Jahr der Zahlung)