1. Veranstalterin
Veranstalterin ist die Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, Gutenbergstraße 6, 01307 Dresden.
2. Geltung
Die vorliegenden Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Lehrgänge / Seminare) des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Anmeldung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der SBG Dresden (Lehrgänge, Kurse oder Seminare) erfolgt schriftlich, online oder in Textform (E-Mail, Fax) auf einem besonderen Formular. Sofern vom Veranstalter nicht ausdrücklich die Teilnahme oder Belegung von Modulen/Teilen von Veranstaltungen zugelassen ist, erfolgt die Anmeldung grundsätzlich insgesamt. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Es können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis zum Anmeldeschluss eingehen. Für Veranstaltungen, die mit einer Prüfung schließen, behält sich die Veranstalterin ein Auswahlverfahren vor.
Bei Anmeldung über die Homepage der Veranstalterin kommt durch Anklicken der Schaltfläche „Anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung zustande. Die Bestätigung durch eine automatisierte E-Mail stellt keine Vertragsannahme dar. Erst mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung der Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
4. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) sofort mit Rechnungsstellung fällig. Bei Veranstaltungen, die über mehrere Abschnitte (Module, Kursteile) verfügen, können Teilzahlungen vereinbart werden. Die Zahlung der Rechnung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. Lehrmittel, Verpflegung und Prüfungsentgelte / -gebühren werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt bzw. vereinbart ist.
5. Rücktritt
Tagesseminar / Kurzzeitveranstaltungen
Der Teilnehmer kann bei Seminaren/Kurzzeitveranstaltungen bis 14 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Veranstalterin berechtigt 30% des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten.
Lehrgänge / Meisterkurse
Der Teilnehmer kann bei Lehrgängen (Dauer über 6 Monate) oder bei Meisterkursen bis vier Wochen vor Beginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt später, ist die Veranstalterin berechtigt 10% des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Wird eine Anmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginnes zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, wird grundsätzlich das volle Teilnehmerentgelt als Kostenpauschale berechnet. Werden einzelne Unterrichtseinheiten oder Teile nicht besucht, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der Veranstalterin einen Ersatzteilnehmer stellen kann. Die Veranstalterin kann die Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung mit Abschlussprüfung die geforderten Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.
Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der genannten Kostenpauschale entstanden sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ergänzend zu den in Ziff. 5 genannten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, Gutenbergstraße 6, 01307 Dresden, Fax: 03514445612, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Für den Fall, dass Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7. Kündigung
Nach Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer die Veranstaltung nach folgender Maßgabe kündigen: bei berufsbegleitenden Lehrgängen, Meisterkursen ist eine Kündigung nach Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist jeweils anteilig zu zahlen. Wenn der Teilnehmer der Veranstaltung fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr verpflichtet.
8. Absage von Lehrveranstaltungen
Die Veranstalterin hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Im Falle des Ausfalles einzelner Unterrichtseinheiten werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
9. Ausbilder- / Dozenten- / Trainerwechsel
Soweit und solange die Gesamtheit der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, ist die Veranstalterin zum Wechsel von Ausbilder, Dozenten oder Trainer grundsätzlich berechtig. Dies stellt keinen Grund zum Rücktritt oder zur Minderung dar. Die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund bleibt dabei unberührt.
10. Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf.
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten Tag der Veranstaltung und endet mit dem letzten Veranstaltungstag (Mindestvertragslaufzeit).
12. Urheberrecht
Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und / oder Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung der Veranstalterin ist Dresden, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Dresden.
14. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
15. Datenschutz
Beachten Sie bitte die Informationspflichten für unsere Kunden nach Art 13 DSGVO in diesem Dokument.